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Verfügbarkeit

Mietbedingungen Yachtcharter Lemmer

1. VERMIETUNG

1.a Die Vermietung findet, zwischen dem Eigner de Schiffes – im folgenden Vermieter genannt – und dem Mieter statt.

1.a.1 Wenn der Vermieter eine andere Person einsetzt um in seinem Namen als Vermieter aufzutreten, wird der Mieter hierüber schriftlich informiert.

1.a.2 Wenn Yachtcharter Lemmer als Vermieter auftritt, wird dieses im Vertrag erwähnt.

1.b Die Vermietung erfolgt entsprechend des vom Yachtcharter Lemmer abgefaßten Mietvertrages für Vergnüngfahrzeuge mit den dazugehörigen Bedingungen

2. RESERVIERUNG

2.aEine Reservierung ist definitiv nachdem Yachtcharter Lemmer den Mietvertrag ausgefüllt und unterschrieben erhalten hat
und 40% des Gesamt-Mietbetrages auf das Konto von Yachtcharter Lemmer gutgeschrieben ist.

2.b Reserviert wird, indem man das Reservierungsformulars und die dazugehörende Segel- bzw. Fahrerfahrungsbescheinigung ausfüllt und unterschreibt.

2.c Das Reservierungsformular wird zusammen mit der Segel- bzw. Fahrerfahrungsbescheinigung und einer Fotokopie des Personalausweises an Yachtcharter Lemmer zurückgeschickt.

3. BESTÄTIGUNG

3.a Nach erhalt des Reservierungformular gibt Yachtcharter Lemmer dem Mieter bis zur ersten Bezahlung eine Option auf das gewünschte Schiff.

3.b Der Mietvertrag wird dem Mieter zugesandt, wobei ein Exemplar zum Verbleib beim Mieter bestimmt ist.

3.c Der Mietvertrag muß innerhalb von 5 Tagen vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben an Yachtcharter Lemmer zurückgesandt werden,Wenn Sie LASTMINUTE oder erst 2 Wochen vor Beginn Ihren Törn buchen, dann ist dieser Termin auf maximal 1 Tag beschränkt,Falls oben erwähntes nicht termingerecht bei uns eingetroffen ist, können Sie keine Rechte aus Ihrer Buchung herleiten und wir behalten uns das Recht vor, das Schiff wieder frei zu geben für Online Reservierungen !

4. BEZAHLUNG

4.a Nach empfang des Mietvertrages müssen 40%  des Gesamt-Mietbetrages innerhalb von 5 Tagen auf das Konto von Yachtcharter Lemmer überwiesen sein. Der Restbetrag muß spätestens 3 Wochen vor Beginn der Mietperiode überwiesen sein.

4.b Wird innerhalb einer kürzeren Periode als 3 Wochen gebucht, muß der Gesamt-Mietbetrag nach Unterzeichung des Mietvertrages bezahlt werden.

4.c Im Gesamt-Mietbetrag sind die Verwaltungskosten und die Endreinigungskosten eingeschlossen.

4.d In der Gesamt-Mietbetrag ist die Kaution nicht enthalten. Diese muß dem Vermieter, oder eine durch den Vermieter bestimmte Person zu Beginn der Mietperiode bezahlt werden

5. ANNULLIERUNG

Bei Annulierung muß:

– bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperiode:

25% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden,

– zwischen 12 und 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode:

50% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden,

– Ab 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode:

95% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden,

– ab Anfangsdatum: 100% bezahlt werden.

6. HAFTUNG

6.a Yachtcharter Lemmer übernimmt keine Haftung für die Handlungweise oder die Versäumnisse des Vermieters, ausgenommen der Fall, in dem Yachtcharter Lemmer als Vermieter auftritt.

6.b Falls Yachtcharter Lemmer als Vermieter auftritt, haftet Yachtcharter Lemmer nicht für die Versäumnisse des Eigners.

6.c Eine Haftung des Vermieters für Personen und Sachschäden ist ausgeschlossen. Von allen von dritter Seite gestellten Forderungen, sowie von allen Kosten und Rechtsverfolgungen, die durch Ereignisse während der Charterzeit vorkommen, hält der Mieter den Vermieter frei.

6.d Die Haftung des Vermieters bei Unzulänglichkeiten ist beschränkt auf der Höhe der, durch den Mieter Bezahlte beträge

7. AUFLÖSUNG DES MIETVERTRAGES

Yachtcharter Lemmer und der Vermieter behalten sich das Recht vor, bei erwiesener Inkompetenz des Mieters in bezug auf das Fahren mit dem Schiff und/oder das Navigieren, die Mietübereinkunft sofort aufzulösen, ohne daß der Vermieter zu irgendeinem Schadensersatz und/oder einer Rückerstattung des Mietbetrages gegenüber dem Mieter vepflichtet ist.

8. REKLAMATIONEN

8.a Beschwerden, welche bezug haben auf die Handlungsweise des Vermieters und Beschwerden bezüglich des technischen Zustandes, Inventar und/oder Ausrüstung des Schiffes, müssen direkt beim Vermieter angebracht werden.

8.b Reklamationen müssen innerhalb von 24 stunden nach Feststellung/Auftreten dem Vermieter gemeldet werden. Sollten beide Parteien nicht zu einer befriedigenden Lösung kommen, können Sie sich an Yachtcharter Lemmer wenden.

9. VERFÜGBARKEIT

9.a Der Vermieter verpflichtet sich, das Schiff in technischen gutem Zustand, mit der gebräuchlichen Ausrüstung, den vorgeschriebenen Rettungsmitteln und mit dem festgelegten Inventar zu Beginn der Mietperiode zur Verfügung zu stellen.

9.b Der Mieter weist sich vor Abfahrt beim Vermieter mittels zwei Ausweisen (z.B. Paß und Führerschein) aus.

9.c Der Vermieter hat vor Beginn der Mietperiode den Mieter auf etwaige Beschädigungen und/oder Mängel hinzuweisen und diese für den Mieter schriftlich festzuhalten.

9.d Das Schiff wird sauber und mit gefüllten Wasser-, Gas- und Brennstofftanks zur Verfügung gestellt.

9.e Der Mieter hat das Schiff vor Übernahme anhand der vorhandenen Inventar- und Checkliste zu kontrollieren und beim Akzeptieren für „Einverstanden“ zu unterschreiben. Beschädigungen müssen schriftlich festgelegt werden. Mängel die nicht schriftlich vermerkt sind, werden als Beschädigungen betrachtet, die nach Übernahme entstanden sind. Ausnahme bilden hier Mängel, die der Mieter berechtigerweise nicht feststellen konnte.

9d Der Mieter ist verpflichtet die anfallende Mietsumme und Kaution bzw. die Annullierungsgebühren zu entrichten,
auch wenn er das Schiff nicht oder für kürzere Zeit benutzt

10. RÜCKGABE

10.a Der Mieter hat am Ende der Mietperiode das Schiff mit gefüllten Wasser- und Brennstofftanks abzuliefern.

10.b Der Mieter hat das Schiff rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Mietperiode im Heimathafen zurückzugeben.

10.c Läßt der Mieter das Schiff an einem anderen Ort als dem Heimathafen zurück, dann werden dem Mieter die Kosten für Transport und Verzögerung angerechtnet.

10.d Beschädigungen die während der Mietperiode entstehen, müssen dem Vermieter vom Mieter gemeldet werden. Die Kosten für den Schaden werden von der Kaution abgezogen.

10.e Etwaige Gegenstände, die während der Mietperiode verloren gingen, werden vom Mieter ersetzt.

10.f Der Mieter hat das Schiff anhand der Inventar- und Checkliste dem Vermieter zu übergeben.

11. FAHRGEBIET

Das Fahrgebiet umfaßt das von der Versicherung bestimmte Versicherungsgebiet. Eine Erweiterung des Fahrgebietes ist möglich, wenn dies schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde.

12. SCHADEN ODER PANNEN

12.a Bei Schäden die durch Pannen, Havarie oder sonstwie entstanden sind, hat der Mieter möglichst schnell Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.

12.b Der Mieter muß dem Vermieter un dessen Versicherungsgesellschaft die Gelegenheit geben, den Schaden zu untersuchen, bevor der Schaden repariert wird.

12.c Bei Pannen, Havarie oder sonstwie entstanden Schäden, die nicht die Folge von Verschleiß und Wartung sind, ist der Mieter verantwortlich für die (Folge-)Schaden, die Kosten von Bergung, Rettung und Abschlepphilfe. Hierfür geforderte Entschädigungen gehen auf Rechnung des Mieters, es sei denn, daß diese ihm nicht angerechnet werden können und der Schaden von der laufenden Schiffsversicherung gedeckt wird. Der Mieter hat in seinem Interesse sehr sorgfältig beim Annehmen von Hilfe vorzugehen.

Wir empfehlen der Mieter ein Folgeschadenversicherung / Kautionssummeversicherung von Unigarant abzuschließen.

12.d Falls eine notwendige Reparatur, welche die Konsequenz von Schaden, entstanden durch Verschleiß und/oder unzulänge Wartung, mehr als 24 stunden beansprucht, hat der Mieter danach das Recht auf anteilmäßige Rückerstattung des Mietbetrages über den Zeitraum, in dem er nicht mit dem Schiff fahren konnte.

13. Nichterfüllung

13.a Erfüllt eine der Parteien ihre Verpflichtungen nicht, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag vollständig oder
teilweise zu lösen, es sei denn, die Nichterfüllung ist solcher Art oder von so geringfügigem Ausmaß, dass eine
Lösung nicht gerechtfertigt wäre. Ferner kann gegeben falls Anspruch auf Schadenersatz geltendgemacht
werden, es sei denn, die Nichterfüllung kann der anderen Partei nicht zur Last gelegt werden.

13.b Bei vollständiger oder teilweiser Lösung wegen Nichterfüllung seitens des Vermieters wird dieser den eventuell
bezahlten Mietpreis und Kautionsbetrag vollständig beziehungsweise teilweise zurückerstatten. Bezieht sich die
Nichterfüllung auf die nicht rechtzeitige oder völlig unterbliebene Ablieferung des Schiffes, hat der Mieter
Anspruch auf Schadenersatz. Falls der Urlaub des Mieters durch die Nichterfüllung seitens des Vermieters ganz
odereilweise verdorben ist, hat der Mieter außerdem Anspruch auf eine entsprechende Vergütung dafür.
Die Haftung des Vermieters bei Unzugänglichkeiten ist beschränkt auf die Höhe der, durch den Mieter bezahlte
Beträge.

13.c Bringt der Mieter das Schiff später als vereinbart zurück, hat der Vermieter Anspruch auf eine proportionale
Erhöhung des Mietpreises sowie eine Vergütung des weiteren Schadens, es sei denn, die verspätete Rückgabe
kann dem Mieter nicht zur Last gelegt worden.

14. Pandemie

14.a. Wenn es in den Niederlanden im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie ein offizielles Fahrverbot für Sportboote gibt und Yachthäfen geschlossen sind, können Sie Ihren Wassersporturlaub kostenlos auf einen anderen Zeitraum dieser Saison oder möglicherweise der nächsten Saison verschieben. Wenn die Preise für diesen Zeitraum gleich sind, müssen Sie nichts extra bezahlen. Wenn die Preise höher sind, wird Ihnen die Differenz berechnet. Solange der Anbieter die Leistung erbringen kann und es kein Vermietungsverbot gibt, besteht kein Recht auf kostenlose Stornierung und sind die normalen Mietbedingungen anwendbar. Für die zulässige Anzahl von Besatzungsmitgliedern an Bord müssen Sie sich halten an die Richtlinien der Niederländischen R.I.V.M.Eine Änderung der Richtlinien, die weniger oder mehr Besatzungsmitglieder zulässt, berechtigt Sie nicht zu einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung.Sie müssen möglicherweise Ihre Gruppenzusammensetzung ändern !

15. ALLGEMEINES

15.a Dem Mieter ist es nicht erlaubt, es sei denn mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters:

– Mit mehr Besatzungmitglieder auf dem Schiff zu verbleiben, als die auf dem Reservierungsformular angegebenen Personen

– an Wettkämpfen teilzunehmen

– Haustiere mit an bord zu nehmen

– Veränderungen am Schiff and seiner Ausrüstung anzubringen

– bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder Vorhersage von ungünstigen Witterungsverhältnissen auszufahren( ab bft 7 und mehr gillt ausfahr verbot ,eine Sturmversicherung abschliessen ist möglich)

– in der Nacht zu fahren, mit Ausnahme von Seereisen

– das Schiff zu vermieten oder für den Gebrauch an Dritte abzugeben

– mit dem Funksprechgerät Telefongespräche zu führen

– andere Fahrzeuge abzuschleppen.

15.b Kosten, welche im direkten Zusammenhang stehen mit dem Gebrauch des Schiffes, z.B. Hafen-, Brücken-, Quai-, Schleusen- und Anlegegelder, sowie auch Kosten für Brennstoff, gehen zu Lasten des Mieters.

15c Der Mieter bürgt dafür sowohl mit dem Schiff als auch mit der Ausrüstung pfleglich umzugehen – wie es sich für einen Seemann geziehmt – die Fahrordnung zu kennen und diese zu achten.

16.GÜLTIGES RECHT UND SCHLICHTUNG

16.a Auf den Mietvertrag findet Niederländisches Recht Anwendung. Im Streitfall ist ausschließlich der niederländische
Richter bzw. eine von beiden Parteien gewählte Schlichtungsinstanz mit Sitz in den Niederlanden zuständig.

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